Schubmaststapler - Fahrerschulung

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Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2023 wird zum Führen von speziellen Flurförderzeugen, wie z.B. Schubmaststapler, Seitenstapler oder Hochregalstapler, eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2) zu dem gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge (Stufe 1) benötigt.

Die Ausbildungsdauer für diese Zusatzqualifizierung beträgt 1 Tag und Sie werden nach den aktuell geltenden Forderungen DGUV Vorschrift 68 sowie DGUV Grundsatz 308-001 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung aus- und fortgebildet.

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Schubmaststaplern und möglichen Anbaugeräten
  • Handhabung von Lasten
  • Gefahrenhinweise
  • Pflege und Wartung
  • Theorieprüfung
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Praktische Übungen zum Fahren mit anschließender Prüfung

Voraussetzungen für den Erwerb
  • gültiger Fahrausweis für Flurförderzeuge Stufe 1
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Schulungsort und Teilnehmerzahl
Die Schulungen finden direkt bei Ihnen vor Ort statt, so dass der praktische Teil mit Ihren Schubmaststaplern stattfindet, um die Teilnehmer praxisnah zu schulen. Die Teilnehmerzahl sollte zwischen 4 bis 7 Personen liegen.

Schulungskosten
  • pro Teilnehmer: 145,00 € zzgl. MwSt.
  • Anfahrtskosten des Dozenten werden individuell im Voraus mit Ihnen vereinbart
  • sollte die Mindestanzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht werden, liegen die Schulungskosten bei 580,00 € zzgl. MwSt. und die Anfahrt des Dozenten


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